Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bestimmungen

Alle Lieferungen und Leistungen der Ingold AG an Unternehmen und Private (Besteller) erfolgen ausschliesslich zu unseren nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese AGBs bilden die verbindliche rechtliche Grundlage für die Vertragsbeziehung zwischen Besteller und der Ingold AG, soweit nicht entgegenstehende, schriftliche Sondervereinbarungen getroffen wurden. Die AGBs der Ingold AG setzen alle anderslautenden, vom Besteller – in welcher Form auch immer – vorgeschriebenen Bedingungen ausser Kraft, sofern die Ingold AG sie nicht schriftlich anerkannt hat.

Angebot

Das Angebot der Ingold AG ist nicht bindend, wenn es nicht ausdrücklich für eine bestimmte Frist als bindend erklärt wurde.

Preise

Unsere Preise verstehen sich ab unserem Werk in Olten, ohne Verpackung und exkl. MwSt.. Preisanpassungen aufgrund von Rohmaterial-Preiserhöhungen sind jederzeit vorbehalten.

Auftrag

Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von der Ingold AG schriftlich bestätigt wurde.

Annullierung eines Auftrages

Bei Annullierung eines Auftrages nach Erstellen der Auftragsbestätigung durch den Besteller gehen alle aufgelaufenen Kosten, d.h. Konstruktionsarbeiten, Material- und Bearbeitungskosten, usw. voll zu Lasten desselben. Zusätzlich wird eine Annullierungspauschale von 15% des Auftragswertes verrechnet.

Liefertermine

Die Ingold AG bemüht sich, vom Besteller erwartete Liefertermine einzuhalten. Der genaue Liefertermin wird von der Ingold AG schriftlich bestätigt. Andere Liefertermine haben keine Gültigkeit. Schadenersatzansprüche aufgrund verspäteter Lieferungen sind ausgeschlossen.

Beanstandungen

Beanstandungen an von Ingold AG gelieferten Waren oder ausgeführten Dienstleistungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Empfang schriftlich anzumelden. Nachweisbare und fristgerecht reklamierte Mängel, verursacht durch Ingold AG, werden innert nützlicher Frist behoben.
Eine weitergehende Haftung für Folgeschäden wird ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt

Die bestellten Produkte bleiben auch nach Auslieferung bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Ingold AG.

Zahlungskonditionen

Unsere Rechnungen sind – vorbehaltlich abweichender Konditionen – innert 30 Tagen ab Fakturadatum unter Ausschluss jeder Einrede, insbesondere der Verrechnung mit behaupteten Gegenansprüchen irgendwelcher Art, zu bezahlen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen von 5% und Mahnspesen von pauschal CHF 50.00 verrechnet.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Unsere Verträge unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Rechtsverhältnis zwischen Besteller und Ingold AG erwachsenen Verbindlichkeiten ist das Domizil der Ingold AG.